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Fahrtauglichkeitsüberprüfung

In einer Fahrtauglichkeitsprüfung werden die grundlegenden Voraussetzungen
geprüft, die zum Führen eines Fahrzeuges benötigt werden, z. B. Sehvermögen,
Belastbarkeit, Reaktionsvermögen und die Konzentration.

Weiterhin kann bei einer Fahrprobe im eigenen Auto das Fahrverhalten geprüft werden.

Zusätzlich können von den kantonalen Aerzten geprüft werden,
ob eventuell Medikamente oder bewusstseinserweiternde Substanzen zu diesem
Verhalten führen.

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Je nach Situation wird die Angelegenheit von der KESB begleitet,
falls das erste Gespräch nach Vorladung auf dem Polizeiposten
Hinweise auf den Bedarf liefert.



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Max Röthlisberger - Burgstrasse 12 - 5012 Schönenwerd

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