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Fahrtauglichkeitsüberprüfung
In einer Fahrtauglichkeitsprüfung werden die grundlegenden
Voraussetzungen
geprüft, die zum Führen eines Fahrzeuges benötigt werden, z.
B. Sehvermögen,
Belastbarkeit, Reaktionsvermögen und die Konzentration.
Weiterhin kann bei einer Fahrprobe im eigenen Auto das
Fahrverhalten geprüft werden.
Zusätzlich können von den kantonalen Aerzten geprüft werden,
ob eventuell Medikamente oder bewusstseinserweiternde
Substanzen zu diesem
Verhalten führen.
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Je nach Situation wird die Angelegenheit von der KESB
begleitet,
falls das erste Gespräch nach Vorladung auf dem Polizeiposten
Hinweise auf den Bedarf liefert.
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Max
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